1. Die Geld- und Sachbezüge richten sich nach dem Wehrsoldgesetz. Wehrpflichtige erhalten vom Tag des Diensteintritts bis zur Beendigung des Wehrdienstes Wehrsold, Verpflegung, Unterkunft, Dienstbekleidung und Heilfürsorge, bei der Entlassung ein Entlassungsgeld. Der Anspruch auf die Bezüge endet mit dem Entstehen des Anspruchs auf Besoldung eines Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit.

2. Bei ungenehmigten und schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst und für die Dauer des Vollzugs von gerichtlichen Freiheitsstrafen außerhalb der Bundeswehr geht der Anspruch auf Bezüge verloren.

3. Gemeinschaftsverpflegung wird unentgeltlich bereitgestellt. Auszahlung des Verpflegunsgeldes bei Befreiung

4. Unterkunft wird unentgeltlich bereitgestellt. Bei Nichtinanspruchnahme wird kein Entgelt bezahlt.

5. Dienstbekleidung und Ausrüstung stehen unentgeltlich bereit, ebenso die Heilfürsorge in Form von unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung.

6. Wehrsold wird dem Soldaten im Regelfall am 15. jedes Monats auf ein Konto überwiesen:

Wehrsold Gruppe Dienstgrad Wehrsoldtagessatz in Euro
1 Grenadier, Funker, Schütze, etc. 9,41
2 Gefreiter 10,18
3 Obergefreiter 10,95

Anmerkung: Die letzte Bundeswehr Wehrsold-Erhöhung wurde am 14. März 2008 im deutschen Parlament verabschiedet. Der Wehrsold wurde damals um 2 Euro pro Tag rückwirkend ab 1.1.08 erhöht (27% mehr Wehrsold).

Mobilitätszuschlag bei heimatferner Einberufung (nur W9): Einfache Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort von mehr als 30km = 0,51 Euro je Entfernungskilometer, jedoch höchstens 204,00 Euro im Monat

Verpflegungsgeld: Auszahlung des Tagessatzes (zur Zeit 3,60 Euro) als doppelter Betrag (also 7,20 Euro) bei Befreiung von der Teilnahme für die Tagesverpflegung, für eine Mahlzeit als entsprechender Teilbetrag.

Weihnachtszuwendung: W9 = 172,56 Euro; Zahlung in einem Betrag im Monat Dezember bzw. bei der Entlassung; FWDL erhalten für jeden Tag zusätzlichen Wehrdienst 0,64 Euro mehr

Entlassungsgeld: W9 = 690,24 Euro; Zahlung in einem Betrag bei der Entlassung; FWDL erhalten für jeden Tag zusätzlichen Wehrdienst 2,56 Euro mehr

Zuschlag zum Wehrsold: Bei freiwilliger zusätzlicher Wehrdienstzeit (FWDL bis W23) ab 10. Dienstmonat 20,45 Euro / Tag; ab 13. Dienstmonat 22,50 Euro / Tag; ab 19. Dienstmonat 24,54 Euro/Tag.

Erhöhter Wehrsold: Bei Überschreiten der Rahmendienstzeit für 12-16 bzw. 16-24 Stunden ab 4. bis 9. Dienstmonat 6,14 Euro bzw. 11,25 Euro, danach 8,69 bzw. 15,85 Euro.

Für die Berechnung der Wehrsoldzahlungen ist der Rechnungsführer der jeweiligen Einheit zuständig. Wehrsold und Mobilitszuschlag wird für den jeweiligen Kalendermonat (30 Tage) bezahlt, der Wehrdienstzuschlag und Verpflegunsgeld hingegen rückwirkend für den letzten Kalendermonat. Etwaige andere Entschödigungen, wie der Verzicht auf die Bereitstellung bestimmter Bekleidungsstücke der Friedenszusatzausstattung (25,56 Euro) oder die Dienstantrittsfahr werden ebenfalls rückwirkend bezahlt. Alle finanziellen Leistungen sind steuerfrei.