FWDL Freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst

FWDL sind Wehrpflichtige, die ihre Dienstzeit über den Grundwehrdienst hinaus verlängern, jedoch keine Zeitsoldaten werden. FWDL sind ausschließlich Mannschaftsdienstgrade. Die Dienstzeit beträgt mindestens zehn und maximal 23 Monate (Grundwehrdienst W9 + max. 14) und kann nur an einem Stück geleistet werden. Frühestens nach dem zwölften Dienstmonat werden FWD-Leistende Obergefreite zum Hauptgefreiten befördert. Sie erhalten neben dem Wehrsold ab den 10. Dienstmonat einen Wehrdienstzuschlag (ab dem 10. Dienstmonat pro Tag 20,45 Euro, ab dem 13. Dienstmonat 22,50 Euro und ab dem 19. Dienstmonat 24,54 Euro), dafür entfällt der Mobilitätszuschlag. Der Wehrdienstzuschlag wird immer erst rückwirkend gezahlt. Ein Soldat erklärt als freiwillig Längerdienender die Bereitschaft, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen. Der FWDLer erhält dann pro Tag einen Auslandsverwendungszuschlag von bis zu 92 Euro. Hinzu kommen u.a. erhöhtes Weihnachtsgeld, höheres Entlassungsgeld, unentgeltliche Verpflegung und wöchentliche kostenlose Heimfahrten.

Soldat auf Zeit (SaZ)

Ein Soldat auf Zeit oder Zeitsoldat (SaZ) hat sich in der deutschen Bundeswehr freiwillig für eine bestimmte Zeit, die über die Dauer des Grundwehrdienstes und die des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes (FWDL) hinausgeht, als aktiver Soldat verpflichtet. Der Verpflichtungszeitraum für Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften beträgt zwischen vier und zwanzig Jahren. Mannschaften und Unteroffiziere ohne Portepee können keine Berufssoldaten werden.

Voraussetzungen eines SaZ:

  • Hauptschulabschluss oder vergleichbarer Bildungsabschluss
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und Bereitschaft jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für den Dienst in der Bundeswehr
  • keine Vorstrafen
  • keine unverhältnismäßig hohen Schulden
  • Vollzeitschulpflicht erfüllt
  • am Tage der Einstellung 17. Lebensjahr vollendet (unter 18 schriftliches Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich) und 32. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Erklärung an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Einstellungstest an einem Zentrum für Nachwuchsgewinnung beziehungsweise der Offizierbewerberprüfzentrale

Es gibt daneben noch eine Reihe von speziellen Einstellungsvoraussetzungen. So gibt es die Möglichkeit, in gewissen Spezialverwendungen als Zeitsoldat gleich mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden, wenn man über einen Berufsabschluss verfügt, der für die militärische Verwendung nutzbar ist. Während und auch nach der Wehrdienstzeit hat der Zeitsoldat Anspruch auf berufsfördernde Maßnahmen, um nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst schnell eine interessante und attraktive zivile Arbeitsstelle zu finden. Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten sei hier auf die Seiten der Bundeswehr verwiesen.

Berufssoldat (BS)

Berufssoldaten waren grundsätzlich vorher Soldaten auf Zeit. Soldaten auf Zeit in den Laufbahnen der Feldwebel und der Offiziere können einen Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten stellen. Dieser Antrag unterliegt einer strengen Bestenauslese und wird bei Eignung und Bedarf entsprochen. In Ausnahmefällen kann man auch gleich als Berufssoldat in die Bundeswehr einsteigen. Eine weitere Ausnahme bilden die so genannten "Berufsoffizier-Anwärter". Dies sind Offizieranwärter, denen aufgrund besonders guter Testergebnisse an der Offizierbewerberprüfzentrale in Köln die Zusage gegeben wurde, bereits mit dem erfolgreichen Abschluss des wissenschaftlichen Hochschulstudiums übernommen zu werden. Die Übernahme erfolgt allerdings damit auch hier erst einige Jahre nach der Einstellung. Die höheren Dienstgrade - in der Unteroffizierlaufbahn die Dienstgrade ab Stabsfeldwebel beziehungsweise Stabsbootsmann, bei den Offizieren ab Major oder Korvettenkapitän - kann man nur als Berufssoldat erreichen.