Wehrgerechtigkeit und Dienstgerechtigkeit

"Die einen dienen, die anderen ver-dienen"

Ein wichtiger Bestandteil der Wehrpflicht ist die Bewahrung der Wehrgerechtigkeit. Im Grundgesetz heißt es in Artikel 3 Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. So soll wirklich jeder den Wehrdienst oder einen Wehrersatzdienst leisten. Von dieser Idealkonstellation ist man heutzutage aber weit entfernt, sodass es vorkommt, dass mancher Jugendliche gar nicht gemustert wird, (unbegründet) ausgemustert oder nicht zum Wehrersatzdienst herangezogen wird. Dadurch entsteht für diejenigen, die einen Dienst leisten müssen, eine Ungerechtigkeit (auch Wehrungerechtigkeit). Die Wehrpflichtigen eines Jahrgangs kann mit in vier Kategorien einordnen. In die erste zählen Wehrdienstausnahmen, die aufgrund bestimmter Gegebenheiten nicht zum Wehrdienst herangezogen werden können. Das können zum Beispiel angehende Pfarrer, Priester; Personen, deren Verwandte in der NS-Zeit verfolgt wurden die im 2.Weltkrieg gefallen sind, dritte Söhne und (angehende) Väter sein. Seit Juli 2003 werden auch Verheiratete vom Wehrdienst befreit. Ebenfalls in diese Kategorie fallen alle die, die zwar eigentlich gemustert werden sollten, bei denen dies aber aus verschiedenen Gründen nicht geschehen ist. In die zweite Kategorie zählen Ausgemusterte und Untaugliche. Bis zum Juli 2003 fielen darunter alle mit einem Tauglichkeitsgrad T4 oder höher, ab Juli 2003 werden auch T3 gemusterte nicht mehr einberufen. Die dritte Kategorie besteht aus Kriegsdienstverweigerer, also Personen, deren Antrag auf Kriegsdienstverweigerung angenommen wurde. Als letztes bleiben diejenigen übrig, die zum Wehrdienst verfügbar sind (also alle T1 und T2, die nicht verweigert haben). Von letzteren werden jährlich etwa 60.000 eingezogen, um ihren Dienst zu leisten. Pro Jahrgang stehen aber über 400.000 Männer zur Verfügung. Eine andere Frage ist, warum nur Männer einen Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst ableisten müssen und Frauen nicht. Dieser Fakt spricht eindeutig gegen die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung der Geschlechter. Die Wehrungerechtigkeit wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen, laut Verteidigungsminister Jung sollen 51.000 Wehrdienstleistende pro Jahr einberufen werden. Bei geschätzten 400.000 Männern pro Jahr betrüge der Anteil der Wehrdienstleistenden demnach 15 % und bei dem angenommenen Verhältnis 1 zu 1,5 müssten demnach 35 bis 40 % der männlichen, sowie 20 % der Gesamtbevölkerung einen Dienst ableisten. Somit kann angenommen werden, dass nur jeder 5. Deutsche überhaupt einen Dienst leistet.

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