Grundwehrdienst

Wer in Deutschland das 18. Lebenssjahr erreicht hat, wird zur Musterung für den Wehrdienst aufgefordert (§16 WPflG). In Ausnahmen kann dies auch schon im Alter von 17 Jahren geschehen, sofern eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Wer durch die medizinischen und psychologischen Untersuchungen der Musterung als geeignet eingestuft wird, kann dann zum Grundwehrdienst einberufen werden.

Dauer des Grundwehrdienstes

Der Grundwehrdienst dauert 9 Monate. Er kann nicht nur an einem Stück, sondern auch abschnittsweise geleistet werden (Wehrpflichtgesetz §5, Absatz 2). In letzterem Fall dauert der erste Abschnitt sechs Monate, die anderen beiden umfassen jeweils anderthalb Monate und müssen innerhalb der folgenden zwei Jahre absolviert werden. Der letzte Abschnitt muss vor Vollendung des 23. Lebensjahres beginnen.

Während des Grundwehrdienstes ist die vollständige Versorgung durch Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung und Kleidung sicher gestellt. Zusätzlich erhalten Wehrdienstleistende einen so genannten Wehrsold, eine Art Gehalt, das sich in der Regel auf ca. 400-500 Euro pro Monat beläuft und je nach Zuschlägen abweichen kann. Außerdem steht jedem Grundwehrdienstleistenden Erholungsurlaub zu, für jeden vollen Dienstmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubes für Berufssoldaten (Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung).

Ausgebildet wird man in der Grundausbildung in den ersten drei Monaten umfangreich in Gefechtsdienst, Selbst- und Kameradenhilfe, Wachdienst, Truppenkunde, innerer Führung usw. Sportlich geht es auch zu: Der Physical Fitness Tests (PFT) wird im Idealfall als Eingangs- und Ausgangstest zweimal in der AGA abgelegt. Dem Grundwehrdienstleistenden wird außerdem Durchhaltevermögen, Ausdauer und Teamfähigkeit antrainiert.

Nach Beendigung des Grundwehrdienstes kann man den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (FWD) anhängen und anschließend mindestens einen und höchsten 14 Monate weiter Wehrdienst leisten, sofern Stellen hierfür frei sind. Hierbei erhält man ab dem zehnten Dienstmonat einen Wehrdienstzuschlag in Höhe von 613,50 Euro. Dieser erhöht sich bis auf 736,20 Euro im 19. Monat.

Auslandseinsätze im Grundwehrdienst & DZE

Im Rahmen der Verlängerung des Grundwehrdienstes sind auch Auslandseinsätze möglich. Im Grundwehrdienst gibt es keine Auslandseinsätze. Nach Beendigung der Grundwehrdienstzeit sind die ehemaligen Wehrdienstleistenden Reservisten und können sich aber auch als Unteroffiziere oder Offiziere bewerben oder eine andere Karriere im Rahmen der Bundeswehr anstreben.

Zahlenspiele Grundwehrdienst

Im Jahr 2008 wurden von allen zur Musterung einberufenen Männern 47,6% als dauerhaft oder vorübergehend untauglich ausgemustert. Von den übrigen, als tauglich Eingestuften, wurden dann 80% zum Wehrdienst einberufen (Quelle: welt.de). Zum Grundwehrdienst einberufen wurde 2008 durchschnittlich jeder siebte eines Jahrgangs, wohingegen im Jahr 1999 beispielsweise noch jeder dritte eingezogen wurde. Im Jahr 2007 wurden 67 800 Wehrdienstleistende gezählt, im Vergleich dazu waren es im Jahr 1999 noch mehr als 150 000. Bei diesen Zahlen der Wehrdienstleistenden werden auch die ca. 5000 Rekruten mitgezählt, die in den ersten vier Wochen vorzeitig entlassen wurden. Zum aga-macht-gaga Artikel Wehrgerechtigkeit.