Wehrdienst

Der Wehrdienst wird in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Wehrpflicht ausgeübt. Er kann aber auch freiwillig geleistet werden. Wehrdienstpflichtige Männer können ab dem Zeitpunkt des Erreichen des 18. Lebensjahres (siehe Wehrpflichtgesetz §1, Absatz 1) nach erfolgreicher Musterung einberufen werden. Sie leisten in Zeiten des Friedens einen neunmonatigen Grundwehrdienst und im Verteidigungsfall einen unbefristeten Wehrdienst. Nach Beendigung des Grundwehrdienstes kann ein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst von bis zu 14 Monaten ausgeübt werden, sofern die Einberufung hierzu mit der Einberufung zum Grundwehdienst zusammen geschieht (siehe Wehrpflichtgesetz §6b, Absatz 2).

Freiwilliger Wehrdienst

Wer nicht einberufen wird, kann sich trotzdem für den freiwilligen Wehrdienst bewerben. Dieser kann als freiwilliger Wehrdienstleistender (FWDL), Einsatzreservist, Soldat auf Zeit oder bei besonderer Eignung im Anschluss als Berufssoldat (BS) ausgeübt werden. Auch diesen Tätigkeiten geht die Grundausbildung voran. Die Einsatzdauer variiert je nach Aufgabengebiet, Auftrag und je nach Vertrag, der zwischen dem Wehrdienstleistendem und der Bundeswehr geschlossen wird. Obwohl Frauen nicht zur Wehrpflicht eingezogen werden, haben sie dennoch die Möglichkeit, sich zum freiwilligen Wehrdienst zu melden. Die Ausbildung im Rahmen des Wehrdienstes vermittelt strategisches Wissen, wie zum Beispiel Truppenführung, sportliches Training, inklusive Erwerb des deutschen Sportabzeichens und Schießübungen. Nach der Ausbildung gibt es viele Möglichkeiten weiterhin im Dienst der Bundeswehr tätig zu sein. Auch Auslandseinsätze sind möglich. Hierbei ist ein bestimmter Einsatz in einem anderen Land an eine festgelegte Dauer gebunden.

Wehrsold im Wehrdienst

Während des Wehrdienstes wird den Grundwehrdienstleistenden und den freiwilligen Wehrdienstleistenden Unterkunft, Kleidung und Verpflegung unentgeltlich zur Verfügung gestellt und ein Wehrsold gezahlt. Ein Soldat (im ersten bis dritten Dienstmonat) erhält hierbei 282,30 Euro, ein Gefreiter (im vierten bis sechsten Dienstmonat) bekommt 305,40 Euro, einem Obergefreiter (im siebten bis neunten Dienstmonat) werden monatlich 328,50 Euro gezahlt. Die Beträge können je nach Zuschlag (zum Beispiel Mobizuschlag) variieren. Ab dem 10. Dienstmonat gibt es als FWDL einen Wehrsold-Zuschlag. Nach Ableistung des Wehrdienstes geht man in den Reservistenstatus über und kann im Verteidigungsfall zu Einsätzen einberufen werden. Außerdem kann man sich freiwillig für bestimmte Einsätze im In- oder Ausland zur Verfügung stellen, wenn die nötigen Qualifikationen vorhanden sind.