Besoldung von Zeit- und Berufssoldaten

Wie viel Geld bekommt eigentlich so ein Zeit- oder Berufssoldat? Rechtliche Basis ihres Grundgehalts ist das Bundesbesoldungsgesetz zusammen mit der Bundesbesoldungsordnung A und B.

Die Berechnung der gesamten Einkünfte ist nicht ganz einfach. Als Grundlage kann man aber davon ausgehen, dass sich die Einkünfte aus folgenden Komponenten zusammensetzen können:

  • Grundgehalt (abhängig von Dienstgrad und Dienstalter/ Erfahrungsstufen),
  • Familienzuschlag (bei verheirateten Soldaten und Soldaten mit Kindern),
  • mögliche Zulagen für Ämter, Stellen oder Erschwernisse,
  • Zuschläge bei Auslandsverwendungen.

Basis ist immer das Grundgehalt; je nach konkreter Situation des Soldaten kommen dann die diversen Zuschläge hinzu.

Das Grundgehalt berechnet sich entweder nach der Bundesbesoldungsordnung A für Soldaten in Dienstgraden mit aufsteigenden Gehältern oder Bundesbesoldungsordnung B für Dienstgrade mit festen Gehältern.

Grundgehalt nach Bundesbesoldungsordnung A

Das Grundgehalt eines Soldaten laut Bundesbesoldungsordnung A hängt von den beiden Komponenten Dienstgrad und Dienstalter / Erfahrungsstufe des Soldaten ab.

Dienstgrad

Der Dienstgrad des Soldaten fließt über die Besoldungsgruppe in die Berechnung ein. Es gibt in der Bundesbesoldungsordnung A Besoldungsgruppen von "A2" bis "A16". Der Dienstgrad "Obergefreiter" gehört beispielsweise zur Besoldungsgruppe "A4", der des Stabsgefreiten in die Besoldungsgruppe "A5". Stabsunteroffizier sowie Obermaat gehören in Besoldungsgruppe "A6" ODER "A7".

Bei bestimmten Dienstgraden wie Oberfeldwebel und Oberbootsmann erhöht sich das durch Dienstgrad und Dienstalter bestimmte Grundgehalt um Amts- oder Stellenzulagen, beim Oberfeldwebel und beim Oberbootsmann in A7 bspw. etwa um 45,68 Euro Amtszulage.

Dienstalter / Erfahrungsstufe

Das Dienstalter fließt über eine der Stufen "1" bis "8" in die Berechnung des Grundgehalts ein. Man startet in der Regel mit Stufe 1 und steigt dann nach Ablauf einer festgelegten Erfahrungszeit in die Stufe 2 und dann jeweils in die nächste Stufe, maximal bis zur Stufe 8. Grundsätzlich gilt: Je höher die Stufe, desto mehr Grundgehalt bekommt ein Dienstgrad. Ein Soldat aus der Besoldungsgruppe A8 in der Stufe 5 bekommt also ein höheres Grundgehalt als einer in der Stufe 3 der selben Besoldungsgruppe.

Wird jemand vor seinem vollendeten 21. Lebensjahr zum Zeit- oder Berufssoldaten ernannt, beginnt die Erfahrungszeit erst ab dem Ersten des Monats zu laufen, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.

In den Besoldungsgruppen "A2" bis "A7" werden folgende Dienstzeiten zum jeweiligen Aufstieg benötigt:

Stufe 1
Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem ersten Monat, indem das 21. LJ vollendet wird; 2 Jahre in Stufe 1
Stufe 3 nach 2 Jahren und 3 Monaten in Stufe 2
Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5
Stufe 7 nach 5 Jahren in Stufe 6
Stufe 8 nach 5 Jahren in Stufe 7

Ab Besoldungsgruppe A 8 gelten folgende Zeiten:

Stufe 1
Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem ersten Monat, indem das 21. LJ vollendet wird; 3 Jahre in Stufe 1
Stufe 3 nach 3 Jahren und 3 Monaten in Stufe 2
Stufe 4 nach 4 Jahren in Stufe 3
Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5
Stufe 7 nach 5 Jahren in Stufe 6
Stufe 8 nach 5 Jahren in Stufe 7

Tritt jemand NACH dem 21. Lebensjahr in die Bundeswehr ein, wird die Erfahrungszeit erst ab dem Datum der Ernennung zum Soldaten gezählt; allerdings werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten angerechnet, sodass die Erfahrungszeit dann quasi doch bereits früher zu laufen beginnt.

Wer ein wenig mit der Besoldung einzelner Dienstgrade in verschiedenen Erfahrungsstufen "spielen möchte", klickt hier: Besoldungsrechner.

Bundesbesoldungsordnung B

Die Berechnung des Grundgehalts für Dienstgrade mit Festgehalt, die nach Bundesbesoldungsordnung B bezahlt werden, ist etwas einfacher. Die Besoldungsgruppen reichen hier von "B3" bis "B10". Stufen existieren keine.